Die Dienstreise mit dem Urlaub verknüpfen?

Reisen, Junger Mann, der eine Reise unternimmt. Ob er seine Reisekosten wohl abrechnet?

Häufig bietet sich eine Verbindung von Urlaub und Dienstreise an. Wenn das Geschäft einen Mitarbeiter in ein beliebtes Feriengebiet verschlägt, Sightseeing betrieben werden kann oder auf sonstige Weise Entspannung gefunden wird, ist ein anschließender Urlaub nur naheliegend. Dies liegt im Besonderen daran, dass die Reise für das Unternehmen und für die Erholung nur einmal bezahlt werden muss. Aber wer trägt hier die Kosten?

Reisekosten Zuordnung – Urlaub oder Unternehmen?

Reisen, Junger Mann, der eine Reise unternimmt. Ob er seine Reisekosten wohl abrechnet?Diese Frage stellt sich nicht fiktiv, sie ist kürzlich erst vom Bundesfinanzgericht entschieden worden. Konkret handelt es sich bei diesem Fall um einen Computerspezialisten, welcher in Las Vegas eine Computer-Messe aufgesucht hat. Von den sieben Tagen der Anwesenheit des IT-Fachmanns, wurden nur vier Tage für das Unternehmen gearbeitet. Die restliche Zeit konnte den Ferien zugeschrieben werden.

Das Unternehmen übernahm jedoch nur die Kosten für vier Übernachtung und die Verpflegung für fünf Tage. Da er einen Teil seiner Zeit für Urlaub genutzt hat, wurde die Hin- und Rückfahrt jedoch nicht über das Geschäft abgewickelt. Der Computerexperte klagte dagegen und ihm wurde vor Gericht Recht zugesprochen.

Das Finanzamt musste 4/7 der Flugkosten als Werbungskosten übernehmen. Ein Richter aus München kam zu diesem Schluss, weil er die Auffassung vertritt, dass Reisen mit gemischtem Anlass nicht vollständig der privaten Lebensführung zugeordnet werden können.

Im Detail notieren

Um überhaupt Kosten geltend zu machen, muss der Anlass der Reise von Beginn an geschäftlich begründet werden können. Wer lediglich während des Urlaubs einige Seminare aufsucht und dies zudem noch spontan entscheidet, der wird leer ausgehen.

Sollte eine gemischte Reise vorbereitet werden, so sollte die zeitliche Aufteilung detailliert notiert werden. Nur wer glaubhaft machen kann, wann er für sein Unternehmen tätig geworden ist, der hat auch Chancen seine Reisekosten gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Um den hier beispielhaft genannten Fall nachzuvollziehen ist das Aktenzeichen GrS 1/06 maßgeblich.

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