Flugangst bei der Geschäftsreise

Reisen, Junger Mann, der eine Reise unternimmt. Ob er seine Reisekosten wohl abrechnet?

Eine Geschäftsreise wird nicht immer mit dem Auto oder der Bahn angetreten. Lange Strecken werden meist mit dem Flugzeug zurückgelegt. Gelegentlich werden sogar kürzere Wege geflogen, weil es entweder kostengünstiger ist oder die Zeit drängt. Was für Möglichkeiten hat der Angestellte aber, wenn sich eine Flugangst entwickelt?

Top Five Hilfsmittel gegen die Flugangst!

Wenn die Flugangst zuschlägt, sollte der Angestellte zunächst versuchen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

  1. Sich informieren – Reisen, Junger Mann, der eine Reise unternimmt. Ob er seine Reisekosten wohl abrechnet?Wer sich mit der ausgefeilten Technik des Flugzeuges und den angetretenen Sicherheitsvorkehrungen beschäftigt, der kann selber Sicherheit erlangen. Aber auch Statistiken zu Flugzeugabstürzen sind nützlich. Denn fliegen ist wesentlich ungefährlicher als Autofahren.
  2. Sich der Angst stellen – Wenn die Flugangst nicht akut ist, kann sie bezwungen werden, indem der Angestellte sich seiner Angst stellt. Der Flug wird konsequent angetreten und im Vorfeld wird die Situation nicht verdrängt, sondern darüber gesprochen.
  3. Sich ablenken – Während des Fluges kann freilich für Ablenkung gesorgt werden. Durch Erzählen mit dem Nachbarn, das Lösen eines Rätsels oder das Lesen eines Buches kann die Zeit im Fluge vergehen.
  4. Kein Alkohol – Viele Ratgeber werden etwas anderes erzählen und hat damit teilweise auch Recht. Aber Alkohol wirkt nicht immer entspannend, es kann auch die Ängste verstärken.
  5. Medikamente – Keine abschließende Lösung, aber wer nur eine Flugreise antreten muss und danach nie wieder, kann diesen Weg gehen. Zunächst sollte es jedoch mit pflanzlichen Mitteln, wie Baldrian oder Johanneskraut probiert werden. Anschließend ist eine Beratung beim Arzt sinnvoll.

Kann die Geschäftsreise wegen Flugangst abgesagt werden?

Freilich kann eine Geschäftsreise wegen Flugangst nicht angetreten werden. Ein ärztliches Attest sollte die Flugunverträglichkeit bescheinigen. Problematisch wird es jedoch, wenn vertraglich Auslandsarbeiten zugestimmt wurde und dies sogar ein Kernbereich des Jobs ist. Eine personenbedingte Kündigung wäre hier nicht auszuschließen. Ob im Zweifel eine Abfindung für den Arbeitgeber gewährt wird, hängt auch von der Kulanz des Arbeitgebers ab.

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