Tagegeld

Tagegeld bei der Reisekostenabrechnung

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es bei einer Dienstreise zu einem Verpflegungsmehraufwand kommt. Der Verpflegungsmehraufwand wird auch als Spesen oder Auslöse bezeichnet. Werden für die Abrechnung des Verpflegungsmehraufwands die gesetzlich festgesetzte Pauschalbeträge verwendet, so wird der Begriff Tagegeld angewendet. Wie hoch die abrechenbaren Pauschbeträge (Tagegelder) sind, hängt dabei entscheidend von dem Aufenthaltsort ab. Eine …