Einkommenssteuererklärung optimieren

Steuererklärung online machen

entspannter mitarbeiter am schreibtischGrundsätzlich ist jeder Bürger in Deutschland dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Dies gilt auch für die Einkommenssteuer, wobei dies nicht mit einschließt, dass jeder dazu verpflichtet ist, eine Einkommenssteuererklärung an das jeweilige Finanzamt abzugeben. Die Gesetzeslage lässt zu, dass nur unter bestimmten Bedingungen eine Steuererklärung Pflicht wird. Dennoch kann sich eine freiwillige Abgabe durchaus lohnen, nämlich dann, wenn der Antragssteller fest davon ausgeht, vom Finanzamt Steuern zurück erstattet zu bekommen. Nichtsdestotrotz erscheint das Prozedere rund um die Antragsstellung vor allem für Erstantragssteller meist undurchsichtig, ist in den meisten Fällen doch eher unklar, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann. Anhand der folgenden Fragen sollen übersichtlich wichtige Antworten gegeben werden, die eine Antragsstellung vereinfachen.

1. Wann ist eine Einkommensteuererklärung zu tätigen?

Insgesamt muss unter anderem in folgenden häufig auftretenden Fälle eine Einkommenssteuererklärung getätigt werden:

  • Als Gewerbetreibender
  • Als Vermieter
  • Bei Überschreitung des Sparerfreibetrags durch höhere Kapitalerträge
  • Bei zwei oder mehr lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungen
  • Bei Bezug von Lohnsteuerfreibeträgen
  • Als Nicht-Angestellter, der über den Grundfreibetrag von aktuell 2014 8.354 Euro im Jahr verdient hat (2013 = 8.130 Euro)

Die Einkommenssteuererklärung lohnt sich unter anderem, wenn die Werbungskosten über dem Pauschalbetrag liegen, bei Erhalt unterschiedlicher Löhne in einem Jahr oder auch wenn die Versicherungsbeiträge höher sind als die Vorsorgepauschale.

2. Welches Einkommen ist steuerfrei?

Mini-Jobs, also 450-Euro-Beschäftigungen gelten als steuerfrei. Zudem gilt diese Regelung auch für jene, die im Jahr bis zu 2.400 Euro verdient haben. Hierbei handelt es sich zumeist um Tätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen. Auch die Einnahmen einer nebenher laufenden Einkunftsart, die unter 410 Euro im Monat liegt, ist steuerfrei.

3. Welche Anforderungen müssen für die Steuererklärung erfüllt sein?

Zu den Pflichtformularen gehören der Mantelbogen, indem Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Des Weiteren ist die Vorsorgeaufwandsanlage zentral. Sie bezieht Beiträge bezüglich der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Schließlich existieren weitere Anlagen, die je nach privater Situation stets wahrheitsgemäß auszufüllen sind:

  • Anlage Kind: Für Kinderfreibeträge oder Betreuungskosten
  • Anlage Unterhalt: Für Unterhaltszahlungen
  • Anlage R: Für Rentner (z.B. Leistungen aus Rente)
  • Anlage V: Für Vermieter (z.B. Kosten für Renovierung)
  • Anlage KAP: Für Kapitalerträge
  • Anlage G: Gewerbebetriebe (Gewinne durch Investitionen)
  • Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Anlage AUS: Für ausländische Einkünfte
  • Weitere Anlagen finden sich hier

4. Was fällt unter die Werbungskosten?

Unter Werbungskosten sind all jene Kosten, Ausgaben oder Aufwendungen zu verstehen, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Zu den in der Steuererklärung angeführten Werbungskosten gehören meist die Fahrtkosten, Kosten für Bürobedarf oder auch finanzielle Aufwendungen für berufsspezifische Literatur oder Bewerbungskosten. Die meisten dieser Werbungskosten müssen nicht einmal detailliert vorgelegt werden, da es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt, der aktuell bei 1.000 Euro liegt. Das heißt, das zu versteuernde Einkommen wird automatisch um diesen Betrag reduziert. Da allerdings immer mehr Menschen zu ihrer Berufsstätte pendeln, kommen diese bereits mit der Kilometerpauschale über den Betrag. Diese ist wiederum mit 30 Cent pro Kilometer definiert. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, Belege zu sammeln.

5. Können Kapitalerträge aufgeführt werden?

Wie bereits angedeutet, können in jedem Fall Kapitalerträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Heute geschieht dies allerdings auf freiwilliger Basis, da es mit der Abgeltungssteuer eigentlich nicht mehr nötig ist. Idee der Abgeltungssteuer ist, dass der jeweilige Kapitalertrag mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent besteuert wird. Damit sollte eigentlich die Bank oder ein anderes Kreditinstitut die Steuer an das Finanzamt abführen. Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen, die es lohnenswerter machen, eben doch die Anlage KAP auszufüllen. Ein nicht seltener Fall besteht beispielsweise dann, wenn der Antragssteller den Sparerpauschbetrag nicht ausgenutzt hat (derzeit 801 Euro bei einem ledigen Bürger). Dann hat dieser nämlich zu viele Steuern gezahlt, die vom Finanzamt wieder eingefordert werden können. Es gibt allerdings noch zahlreiche weitere Ausnahmefälle.

6. Erwerbsminderungsrente: Was kommt auf einen zu?

Die Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die in keinem Fall mit der Berufsunfähigkeitsrente verwechselt werden darf, wird wie eine normale Altersrente versteuert und greift sobald diese Leistungen in Anspruch genommen werden, so dass hier die Anlage R auszufüllen ist. Aus diesem Grund lohnt sich in vielen Fällen der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die unter Umständen wiederum als Vorsorgeaufwendung beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann.

7. Wie lassen sich Reisekosten von den Steuern absetzen?

Reisekosten können in Form der Werbungskosten als Arbeitnehmer bei der Steuererklärung angegeben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nicht bereits der Arbeitgeber diese Aufwendungen gezahlt hat. Grundsätzlich betreffen Reisekosten all jene Aufwendungen, die im Zuge einer Geschäftsreise anfallen. Hierzu zählen bekanntermaßen die Fahrtkosten, Unterkunftskosten oder die Verpflegungsaufwendungen, die beispielsweise nur noch als zeitabhängige Verpflegungspauschalen erstattet werden.

8. Wie lassen sich Steuern im Allgemeinen sparen?

Folglich sollen zwei spezielle Tipps zeigen, dass die Möglichkeit besteht, Steuern zu sparen:

a. Fehlende Belege durch Eigenbelege ergänzen: Hierfür sind alle Aufwendungen aufzulisten und dem Finanzamt als Buchungsbeleg anzuführen. Dies ist beispielsweise möglich bei Bewirtungsbelegen, Telefonkosten vom Privatgerät oder auch bei Parkgebühren.

b. Warengutscheine statt Lohnerhöhung: Dieser muss eine Mengenangabe enthalten, um als Sachbezug zu gelten. Diese bleiben steuerfrei, insofern sie nicht über einen Wert von 44 Euro kommen im jeweiligen Kalendermonat.

9. Welche Beratungsinstanzen können aufgesucht werden?

Als Privatperson gibt es verschiedenste Möglichkeiten. Gegen eine Gebühr kann ein Steuerberater aufgesucht werden, der neben dem Antrag auch die Prüfung auf Richtigkeit vollzieht. Dieser sollte zudem soweit im Bilde sein, dass er dem Auftraggeber auch eine optimale Lösung zum Steuersparen bieten kann. Weiter gibt es noch Vereine, die um Rat gefragt werden können. Aber auch das Finanzamt selbst ist zu einer bestmöglichen Auskunft verpflichtet.

10. Was ist beim ELSTER-Formular zu beachten?

Es handelt sich hierbei um eine Software, durch die den Nutzern ermöglicht wird, die Steuererklärung elektronisch an die jeweilige Finanzbehörde abzugeben. Allerdings ist zu beachten, dass bestimmte Belege trotzdem im Originalen an das Finanzamt zu übersenden sind. Vorteile und Nachteile sind:

Vorteile Nachteile
Enthält Steuerberechnungsfunktion Keine Beratung-Tools enthalten
Schnelles, einfaches Eintragen der Daten Software unvorteilhaft, insofern Hilfestellung nötig
Bescheid kann elektronisch eingesehen werden  

11. Welche Freibeträge sind möglich?

Hierbei handelt es sich meist um die bereits genannten Pauschalbeträge, also ein Betrag bis zu dem ein Antragssteller für eine Einkunftsart keine Steuern zahlen muss. Zu den wichtigsten Frei- oder Pauschalbeträgen gehören also der Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Verpflegungspauschale oder auch der Kinderfreibetrag.

12. Welche Fristen sind einzuhalten?

Insofern ein Antragssteller zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai des Folgejahres in jedem Fall abgegeben sein. Es besteht diesbezüglich aber die Möglichkeit, eine Fristverlängerung bis Ende September zu beantragen. Beim freiwilligen Erstantrag hat der Steuerzahler hingegen bis zu vier Jahren Zeit. Experten empfehlen allerdings eine schnellstmögliche Abgabe des Antrags, nicht zuletzt, weil das Risiko steigt, dass wichtige Belege beispielsweise für Werbungskosten oder auch andere Unterlagen verloren gehen können.

Insgesamt lassen sich mit ein paar Vorkenntnissen bereits einige Steuern sparen. Grundsätzlich ist bei einer Einkommenssteuer aber wichtig, dass alle Unterlagen und Belege gesammelt und geordnet vorliegen. Demnach ist es ratsam, von Beginn an einen oder mehrere Ordner zu pflegen, um kurz vor der Antragsstellung nicht unnütz viel Arbeit investieren oder sogar aufgrund von fehlenden Unterlagen, Dokumente nachfordern zu müssen.

Bildquellen:
Bild 1: © contrastwerkstatt – Fotolia.com
Bild 2: commons.wikimedia.org © Pavel Krok. (CC BY-SA 2.5)

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